Ok, StA, allerdings bei LG
Ich nehme an, das war
der
Fall?
Nein, ein anderer mit nur Geldbußen als Strafandrohung - nach meinem Dafürhalten (und lt. AG Erkenntnis) Einstellung.
Nun kam der Brief, dass das LG Rechtsmittel einlegt
Das Landgericht? Gerichte werden nicht exekutiv taetig ...
Staatsanwalt ist also Exekutive? Ich dachte, die wären sowas wie die Stabsstelle bei der Judikative für die Exekutive?
Aber ja, ok, StA am LG.
und fordert mich binnen einer Woche auf, zur Beschwerdebegründung
Stellung zu nehmen.
Was heißt das nun? Wollen die den Sachverhalt nochmals geschildert und
erklärt bekommen, oder muss ich darlegen, weswegen ich die LG-Beschwerde
als nichtig ansehe?Das ist viel zu kompliziert, um das hier im Gelben abzuhandeln, hast Du
meine damalige
Empfehlung denn nicht beherzigt?
Nein, ich hab noch was Besseres (sorry, nix gegen Deinen Tip, aber für diese Situation eben) erfahren und das Verfahren schwebt noch irgendwo zwischen Pozilei und StA - es müssen wohl noch Kameras ausgewertet werden, Sachen erdichtet, was weiß ich.
Wenn Du Dich durch ein paar Dutzend Buecher zu quaelen bereit waerest
(nicht nur
diese
zwei! - Dazu braucht's schon mal die strafverfahrensrechtlichen
Grundlagen!!!), dann ja. Sonst: Anwalt. Oder nichts tun. Als Angeklagter
musst Du ausser Name und Geburtsdatum nie was sagen ...
Buchtip Stellungnahme gegenüber Beschwerdebegründung, das wär nett.
Ansonsten, ich würds auch in Müll werfen (also das Schreiben), aber ich glaub das machts nicht besser - denen gehts wohl drum, abzukassieren - Beschwerde kostet sie ja nichts, und ging ruckizucki in der Urlaubszeit innert 5 Tagen. Wenn sie gewinnen, muss ich zahlen; Wenn ich gewinn, ist es der Steuerzahler (also auch wieder ich zum Teil). Kostet also nur Porto fürs Geldverschieben und Statistik erhöhehen :)
Und nix sagen, das weiß ich aber wenn so an AG mal ausnahmsweise meine Sichtweise teilt, und dann gibts Beschwerde vom StA beim LG und bittet um Stellungnahme - wenn ich nix schreib gibts ja wohl ne Verhandlung - oder entscheidet dass die Beschwerdestelle? Und da hab ich nun zwar schon n Text zusammengezimmert, weiß aber nicht ob das wirklich so gemeint ist, dass ich die Interpretation des StA vom LG widerlegen muss, und dann wägt die Beschwerdestelle ab ob es Revision gibt, oder nicht? Man könnte ja mal ne Erklärung dran hängen, anstatt sich hinter Phrasen und Formschreiben zu verschanzen. Ach nee, wär zu einfach.
PS: Schön gesagt im verlinkten Thread:
"Weshalb ich stets sage, solange die oeffentliche Schule keinen Rechtsunterricht im Lehrplan hat, ist es keine demokratische Schule sondern eine Unterdrueckungsveranstaltung."
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“If there is evil in the world, it lies within the heart of mankindâ€
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