Asylrecht verpflichtet den Asylgewährenden, für den Unterhalt des Flüchtlings aufzukommen.
Kommen wir nun zum Asylantenproblem als solchem, das ja ein Problem
ueberhaupt nur deshalb darstellt, weil immer mehr kommen, die entweder
keine sind, oder weil weltweit immer mehr "echte" Asylanten und/oder
Fluechtlinge erzeugt werden aufgrund von Konflikten, an denen wir als
Deutschland gar nicht mal immer so unschuldig sind, deren Zahlen uns aber
ueberfordern.
Nein, das ist ein Problem, weil von dem ursprünglichen Asylrecht abgewichen wird und dies in Deutschland nicht umgesetz6t wird.
Ursprünglich hat jeder Bürger das Recht, jedem Flüchtling Asyl zu gewähren (natürlich auch religiöse Gemeinschaften), wem immer er mag.
Er hat dann allerdings für den Unterhalt des Flüchtlings aufzukommen und für sein Verhalten Verantwortung (zu haften) zu übernehmen.
Das Nichtumsetzen dieses Prinzips sprengt letzten Endes das gesamte Asylrecht. Ob den Asylbefürwortern das klar ist?
Gruß Mephistopheles
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Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc