Nun ja, das ist aber ungerechtfertigte Bereicherung ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 17.06.2015, 09:14 (vor 3866 Tagen) @ LLF3129 Views

GEZ-Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Nichtkündigung eines GEZ-Anschlusses nennt sich "unterlassene Mitwirkungspflicht".

Ja, Tote sollten selbst kuendigen. Natuerlich, schon recht, traefe die Mitwirkungspflicht die Erben. (Aber wer weiss: vielleicht haben die ja in dem Hause der Verstorbenen heimlich weiter Feindsender gehoert?)

- Lastschrift zurückgeben (max. sechs Wochen später)

Neuerdings ist die Lastschriftrueckgabe doch auf "unendlich" ausgedehnt?

- auf GEZ-Mahnung warten

Nun ja, eigentlich gibt es unter Normalsterblichen die ungerechtfertigte Bereicherung. Aber hier haben wir es natuerlich mit der Staatskrake zu tun. Wird Zeit, dass die oeffentlichen Medien ueber den Skandal mal berichten.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.