Es gibt keine Rückerstattung von GEZ-Beiträgen

LLF, Mittwoch, 17.06.2015, 09:05 (vor 3869 Tagen) @ KatzeMinkaMorle3278 Views

Bis heute hat die GEZ -trotz mehrfacher Reklamation- keine Beiträge
zurückerstattet. Bitte um Hinweise wie in diesem Falle zu verfahren ist.

GEZ-Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Nichtkündigung eines GEZ-Anschlusses nennt sich "unterlassene Mitwirkungspflicht".

Das einzige, was man machen kann:
- Lastschrift zurückgeben (max. sechs Wochen später)
- auf GEZ-Mahnung warten
- mit Angabe der Nr. auf Sterbefall hinweisen. Dann wird der Fall relativ schnell geschlossen.


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