Es gibt keine Rückerstattung von GEZ-Beiträgen
Bis heute hat die GEZ -trotz mehrfacher Reklamation- keine Beiträge
zurückerstattet. Bitte um Hinweise wie in diesem Falle zu verfahren ist.
GEZ-Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Nichtkündigung eines GEZ-Anschlusses nennt sich "unterlassene Mitwirkungspflicht".
Das einzige, was man machen kann:
- Lastschrift zurückgeben (max. sechs Wochen später)
- auf GEZ-Mahnung warten
- mit Angabe der Nr. auf Sterbefall hinweisen. Dann wird der Fall relativ schnell geschlossen.