Die Frage ist, ob die "GEZ" die richtige Adresse ist ...

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 17.06.2015, 09:09 (vor 3868 Tagen) @ KatzeMinkaMorle3047 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 17.06.2015, 09:15

Bis heute hat die GEZ -trotz mehrfacher Reklamation- keine Beiträge zurückerstattet.

... denn sie ist "lediglich" -wenn von der Landesrundfunksatzung dazu bestimmt- die Einzugsstelle. Dann leitet sie die Gelder weiter.

Wenn also z.B. ein Inkassobuero was einzieht und an den Glaeubiger auskehrt, muss man sich auch hinterher -bei angeblicher Ueberzahlung- an den Glaeubiger, nicht an das Inkasso wenden.

Jedenfalls: in jedem Falle muss die Landesrundfunkanstalt des Wohnsitzbundeslandes der Verstorbenen jedesmal mit angeschrieben werden (Einschreiben mit Rueckschein empfehlenswert).

P.S.: Allerdings wuerde ein wohlerzogenes Inkassobuero keine Briefe unbeantwortet lassen. Aber hier geht es ja um den tiefen Staat, genannt RSU - Rundfunksozialistischer Untergrund, gefaehrliche, verwirrte Einzeltaeter halt, mit schwerer Kindheit. Wurden am Stuhl festgebunden und mussten den ganzen Tag oeffentlich-rechtliches Fernsehen gucken. Das praegt.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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