Die Frage ist, ob die "GEZ" die richtige Adresse ist ...
Bis heute hat die GEZ -trotz mehrfacher Reklamation- keine Beiträge zurückerstattet.
... denn sie ist "lediglich" -wenn von der Landesrundfunksatzung dazu bestimmt- die Einzugsstelle. Dann leitet sie die Gelder weiter.
Wenn also z.B. ein Inkassobuero was einzieht und an den Glaeubiger auskehrt, muss man sich auch hinterher -bei angeblicher Ueberzahlung- an den Glaeubiger, nicht an das Inkasso wenden.
Jedenfalls: in jedem Falle muss die Landesrundfunkanstalt des Wohnsitzbundeslandes der Verstorbenen jedesmal mit angeschrieben werden (Einschreiben mit Rueckschein empfehlenswert).
P.S.: Allerdings wuerde ein wohlerzogenes Inkassobuero keine Briefe unbeantwortet lassen. Aber hier geht es ja um den tiefen Staat, genannt RSU - Rundfunksozialistischer Untergrund, gefaehrliche, verwirrte Einzeltaeter halt, mit schwerer Kindheit. Wurden am Stuhl festgebunden und mussten den ganzen Tag oeffentlich-rechtliches Fernsehen gucken. Das praegt.
--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English