Pflichten aus NATO-Statut ersetzen Pflichten aus Besatzungsstatut

Isländer, Mittwoch, 27.05.2015, 06:05 (vor 3886 Tagen) @ DT3059 Views

Foschepoth: Dass die Kanzlerin in Washington nachfragen muss, ob sie
die besagte Liste dem Parlament, der Vertretung des deutschen Volkes,
zeigen darf, ist schon ein Akt der Unterwerfung. Aber auch das ist
deutsches Recht.
"

Ja, selbst der 11.09.2001 ist ein Bündnisfall.

http://blog.polygon.de/2013/07/10/zur-uberwachung-durch-bzw-fur-die-nsa-teil-4liebe-bun...

Geil auch die Wortschöpfung „Überwachungsvorbehalt“.

Sehr lesenswerter Link, historischer Ablauf, viele Quellen, Verweise auf Geheimdokumente.


LG
Isländer

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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P


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