Erbrecht
Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben
dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was
seine Vorfahren getan haben.
Erben ist eine beidseitig freiwillige Angelegenheit. Schulden werden nicht
vererbt. Ein Gläubiger kann allerdings ins Erbe vollstrecken.
Danke! Was ich meinte ist, dass sowohl Schulden als auch Guthaben an das Leben gekoppelt werden müssten. Quasi als menschliches "Lebens-Jubeljahr". Mit dem Tod - stirbt alles!
Ein Problem: Nicht, dass dann der Gedanke aufkommt: jetzt ist es aus, schnell noch Schulden machen! Sind danach ja so oder so getilgt!
Oder: Schnell alles zu meinem Bruder bringen, damit es nicht verloren geht!
Abhilfe könnte hier das Gesetz von Angebot und Nachfrage schaffen. Mir schwebt da was vor, was ich noch nicht klar formulieren kann.
Hoffe, nicht zu verwirrt zu klingen. ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
Gruss vom
Rybezahl.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.