Das kann ich Dir genau beantworten.

Dismas der Schurke, Donnerstag, 09.04.2015, 18:38 (vor 3988 Tagen) @ DT4236 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.04.2015, 18:45

Du kannst Deine Forderungen nach Reparation, Wiedergutmachung, etc. stellen, an wen immer Du möchtest.

Das Problem wird die Durchsetzbarkeit sein. Da bist Du nämlich ein zahnloser Tiger, genau wie der Rest von uns.

Außerdem ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des dt. Reiches, somit
können wir gar nicht für diese Untaten zahlen.

Seltsame Argumentation. Wir "können" und müssen offensichtlich für "Untaten" zahlen, die wir nicht begangen haben, weil der Bandit uns mit vorgehaltener Waffe in die Taschen greift.

Darüber hinaus ist es unsinnig, mit irgendwelchen "Rechtsnachfolgern" zu argumentieren. Es existiert für niemanden eine Verpflichtung, weder rechtlich noch moralisch, für Taten ihrer Vorfahren zu büßen.

Wer das glaubt und behauptet, der wiederholt die Propaganda der Banditen.


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