Vererbung

Rybezahl, Donnerstag, 09.04.2015, 23:12 (vor 3932 Tagen) @ Dismas der Schurke2950 Views

Außerdem ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des dt. Reiches, somit
können wir gar nicht für diese Untaten zahlen.


Seltsame Argumentation. Wir "können" und müssen offensichtlich für
"Untaten" zahlen, die wir nicht begangen haben, weil der Bandit uns mit
vorgehaltener Waffe in die Taschen greift.

Darüber hinaus ist es unsinnig, mit irgendwelchen "Rechtsnachfolgern" zu
argumentieren. Es existiert für niemanden eine Verpflichtung, weder
rechtlich noch moralisch, für Taten ihrer Vorfahren zu büßen.

Wer das glaubt und behauptet, der wiederholt die Propaganda der Banditen.

Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was seine Vorfahren getan haben. Das ist völlig korrekt!

Offenbar argumentiert die griechische Regierung mit einer abstrakten Erbsünde, einer Kollektivschuld, wenn es stimmt, dass die BRD kein Rechtserbe des dt. Reiches ist, oder in Verträgen vereinbart wurde, dass, trotzt nicht vorhandener Rechtsnachfolge, die Schuld zu tilgen ist.


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