Vollstreckung ins Erbe? Gerne doch. Fachkräfte mit inbegriffen.

Dismas der Schurke, Freitag, 10.04.2015, 10:05 (vor 3987 Tagen) @ Rybezahl2629 Views

Demnach müsste das Erbrecht aufgehoben werden. Schulden oder Guthaben
dürften niemals vererbt werden, weil ja niemand etwas dafür kann, was
seine Vorfahren getan haben.

Erben ist eine beidseitig freiwillige Angelegenheit. Schulden werden nicht vererbt. Ein Gläubiger kann allerdings ins Erbe vollstrecken.

Und hier sage ich in Richtung Griechenland: Aber gerne! Deutschland war ja völlig nackt nach dem Krieg, ausgeplündert und zerbombt. Deutsche Kriegsgefangene wurden von unseren Besatzern in den Rheinwiesenlagern zu Tode gehungert, die Frauen und Kinder (nicht nur) im Osten (nicht nur) von den Horden der Roten Armee geschändet (auch hier) oder in den Selbstmord getrieben. Patente, Industrieanlagen und Kunstschätze wurden geraubt als Kriegsbeute.

Mögen die Griechen satt in dieses Erbe vollstrecken. Wir haben ja mittlerweile ausreichend Fachkräfte für Kopftreten, Raub und Schändung, die sich bei uns hinsichtlich Migration und Asylbetrug fortbilden. Die schicken wir gleich kostenlos mit. Aus Kulanz sozusagen.

Offenbar argumentiert die griechische Regierung mit einer abstrakten
Erbsünde, einer Kollektivschuld, wenn es stimmt, dass die BRD kein
Rechtserbe des dt. Reiches ist, oder in Verträgen vereinbart wurde, dass,
trotzt nicht vorhandener Rechtsnachfolge, die Schuld zu tilgen ist.

Mach Dir keine Gedanken. Die Griechen argumentieren nicht Deutschland gegenüber, sondern Rasseln mit dem (Spielzeug-) Säbelin Richtung unserer Besatzer. Deren Wünschen entsprechend soll die EU, so wie sie ist, erhalten bleiben. Die ganzen "Argumente" sind Brot und Spiele für den deutschen Steuermichel, damit der nicht aufmüpfig wird sondern weiter brav puckeln geht. Genau darum läuft auch 24/7 Kollektivschuld und Erbsünde in der Propagandamaschine.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.