Da stelle ich doch mal das Bildchen aus Sylvias Beitrag ein ;-)
Nachgeschlagen im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler
Tier ist das Lebewesen, das sich vom Menschen durch das Fehlen von
Vernunft und Sprache sowie von der Pflanze durch Bewegungsvermögen und
Empfindungsvermögen unterscheidet.Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen
von seiner Geburt bis zu seinem Tod.
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Gruß Mephistopheles