Unterschied Mensch / Tier laut juristischem Wörterbuch
Nachgeschlagen im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler
Tier ist das Lebewesen, das sich vom Menschen durch das Fehlen von Vernunft und Sprache sowie von der Pflanze durch Bewegungsvermögen und Empfindungsvermögen unterscheidet.
Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod.
Menschenwürde [...] Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken.
Jeder findet was er sucht. Wer finden will, dass Menschen = Tiere sind, wird diesen Glauben sich bestätigen können. Wer Unterschiede finden will wird diese auch finden.
Gruß
Konstantin