Hahahaha
das ist jetzt auch schon so
(formal vorgeschrieben)siehe
GG Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden ...
gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.irgendwelche "Fraktionszwänge" sind somit klar verfassungswidrig!
--> es ginge nicht darum, ein neues System zu definieren, sondern nur das
aktuelle System im Geiste der Väter (und wohl wenigen Mütter) des
Grundgesetzes zu leben und umzusetzen ;)
Über Deine Naivität kann man nur noch lachen.