Theorie und Praxis ...

valuereiter, Dienstag, 29.10.2019, 11:27 (vor 1851 Tagen) @ Falkenauge1953 Views

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und wer entscheidet, WELCHE Interessen berechtigt sind?


Na wer wohl? Das weißt Du doch selbst: die Abgeordneten in ihrer
Mehrheit, wer sonst?

das ist jetzt auch schon so
(formal vorgeschrieben)

siehe

GG Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden ... gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

irgendwelche "Fraktionszwänge" sind somit klar verfassungswidrig!

--> es ginge nicht darum, ein neues System zu definieren, sondern nur das aktuelle System im Geiste der Väter (und wohl wenigen Mütter) des Grundgesetzes zu leben und umzusetzen ;)


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