Nach 10 Jahren Haltefrist fällt keine Steuer auf den Veräußerungsgewinn an (Beleg)
"Die Spekulationsfrist legt fest, dass man ein Haus oder eine Eigentumswohnung nur dann steuerfrei wieder verkaufen kann, wenn man sie mehr als 10 Jahre lang besessen hat."
http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/tipps-beim-immobilienver...