In diesem Zusammenhang eine Zusatzfrage an die Experten und ein weiterer Tipp vom zip:

zip, Montag, 19.12.2016, 13:26 (vor 3370 Tagen) @ igelei2136 Views

Hallo in die Runde,

für den Käufer fallen ja beim Kauf eine Reihe "Nebenkosten" an. Konkret: Die Grunderwerbsteuer (in Bayern derzeit 3,5 % vom Kaufpreis).

Miterworbenes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. [[zwinker]]

Meine Frage ist, wie das Inventar definiert wird. Kann es sich dabei um maßgefertigte Schrankwände handeln, ähnlich einer hochwertigen Einbauküche? Wie ist es mit aufwändiger Netzwerktechnik und Steuergeräten für die Regelung von Klima und Heizung? Ich meine hiermit nicht die fest verlegten Kabel unter Putz, vielmehr die Regelelektronik, das WLAN, die Serverarchitektur und eine entsprechende USV.

Können diese Sachen einen mittleren fünfstelligen Betrag ausmachen, der dem Käufer einen Anreiz verschafft, die Immobilie steuerlich "attraktiv" zu erwerben? Oder begibt man sich damit auf dünnes Eis?

Ein weiterer Tipp an den Themenstarter: Bitte VOR allen Aktivitäten in Richtung Verkauf prüfen, ob die Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben will. Das ist im Rahmen der vielen aktuellen Bauprogramme für sozialen Wohnungsbau nicht abwegig.

Zitat:
Die Ausübung des Vorkaufsrechts führt dazu, dass der abgeschlossenen Kaufvertrag nicht mit dem ursprünglichen Käufer, sondern an dessen Stelle mit der Gemeinde erfolgt.

Dies bedeutet: Durch eine wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts wird der Käufer aus dem Kaufvertrag "herauskatapultiert" und die Gemeinde tritt im Vertrag an die Stelle des Käufers.

Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/1299-wohneigentum-verkaufen-vorkaufsrecht-der-gem...

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