Bahnbrechender Beitrag
Nach einem wilden Auf und Ab der Gedanken und sinnigen 48 Verweisen – eine Unsitte, die sonderbarerweise kaum Kritik findet – gelangen wir zu folgendem Fazit:
Daß es in Deutschland ein Gesetz gibt, welches eine bestimmte Personengruppe bevorzugt, ist nicht schön oder zumindest kritikwürdig, weil man es unterlässt, bei anderen Völkern/Menschengruppen, wie z.B. den Armeniern oder den Indianern, ähnlich konsequent zu sein bzw. unter diesem Aspekt die „Sondergerichtsbarkeit“ eigentlich aufheben müßte.
Doch diesem unschönen Neben-Effekt stehen die glasklaren Beweise für die Historizität der schrecklichen Ereignisse gegenüber, welche man allen Kritikern oder Leugnern ohne große Not entgegen schleudern kann.
Die Regierung hat also mal wieder ein Gesetz erlassen, welches eigentlich nicht nötig gewesen wäre.
Wie viel Einfalt steckt hinter so einem Geschreibsel oder sollte ich besser fragen, wie viel Verschlagenheit?
Der Prozeß gegen Germar Rudolf in Mannheim hat glasklar gezeigt, daß eine naturwissenschaftliche Argumentation gegen die „historisch systemische Wahrheit“ nicht geführt werden darf, weil es der Gesetzgeber noch nicht einmal erlaubt überhaupt Argumente vorzubringen, weil nämlich schon dieser Versuch an sich strafbar sei.
Was sagte Richter Meinerzhagen im Prozeß?
„Es ist völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht!
Die LEUGNUNG steht in Deutschland unter Strafe.
Und nur das zählt vor Gericht!“
Quelle: TAZ, 8. Februar 2007
Der Kritiker hat also nicht den Hauch einer Chance, überhaupt einen fairen Prozess zu führen – egal ob er unwissentlich einer Lüge aufsaß, Propaganda betreiben möchte oder tatsächlich brauchbare Argumente vorweisen kann.
Das Ergebnis steht fest, so daß auch französische „Gelehrte“ 1979 erklären konnten:
„Man darf sich nicht fragen, wie technisch solch ein Massenmord möglich gewesen ist. Er war technisch möglich, denn er hat stattgefunden.“
Quelle: Bitte selbst ergoogeln
Warum soll man sich da noch groß wundern?
Es geht überhaupt nicht um eine sachlich fachliche Debatte, es geht lediglich um die Ausübung von Herrschaft bzw. die Protektion einer Gruppe, die andere Gruppen nicht für sich in Anspruch nehmen können.
Denen, wie z.B. den Dresdnern, wird erklärt, daß ihre Opfer zu recht oder aus militärischer Notwendigkeit erbracht wurden.
Und wenn da sogar "Wiederholung" des Brandopfers gefordert wird, schlafen alle Staatsanwälte in Deutschland tief und fest.![[[kotz]]](images/smilies/kotz.gif)
Alte Opfer in Frage zu stellen ist verbrecherisch.
Neue Opfer einzufordern dagegen nicht.
Nein, ich frage nicht, wo wir leben.
Ich weiß das sehr gut.
So sind WIR inzwischen ja auch zu der Erkenntnis gelangt, daß es über 60 Geschlechter gibt und das eine Frau Abramowitsch eine angesagte Perfomance-Künstlerin sei, die einfach nur ein wenig provozieren möchte, in dem sie aus Nahrungsmittel gefertigte Menschenkörper „auftragen“ läßt an denen sich dekadente Gäste mit Messer, Gabel und Löffel laben können.
Und wenn Clinton nahe Personen Jeffrey Dahmer Skulpturen in ihrem Treppenhaus präsentieren, dann ist das halt nur ein wenig abgefahren und ansonsten wenig bedenklich.
Nein, wir schreiben nicht das Jahr 16 oder 516 oder 1116.
Wir sind auch längst den Zeiten vor Christi Geburt entronnen, wo man Menschen lebendig den Göttern opferte.
Wir haben nämlich schon fast 300 Jahre Aufklärung - und damit Erkenntnis - hinter uns.
![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)
mfG
nereus