Gibt es naheliegende Erklärungen für die Datierung des Kinderausweises von Peggy Knobloch und die DNA von Uwe Böhnhardt?

Literaturhinweis, Freitag, 14.10.2016, 13:17 (vor 3430 Tagen) @ dito4607 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 14.10.2016, 14:59

Da der Fall Peggy Knobloch mit Gegenstand eines Literaturhinweises zu Pädophilie war, hier der guten Ordnung halber zu den neuesten Entwicklungen.

Der Fall Peggy Knobloch steht vor seiner, wohl bereits vierten, Neu-Aufrollung.

Dabei gibt es zwei Rätsel:

- ein altbekanntes, daß für Peggy Knobloch wenige Tage vor ihrem Verschwinden ein Kinderausweis, und zwar lt. Auskunft der Dame im Paßamt 'für Tschechien' beantragt worden war, während die Kriminalpolizei einen nach ihrem Verschwinden beantragt haben will, und nun sich die zeitliche Abweichung bei dem tatsächlich im Rathaus aufzufindenden Aktenstand gegenüber ihrem aktenmäßig belegten späteren Beantragungsdatum nicht erklären kann.

- Und man hat angeblich DNA von Uwe Böhnhardt nahe der Fundstelle von Peggy Knoblochs Skelett gefunden.

Der erste Fall, mit dem Kinderausweis, der "früher beantragt wurde, als er beantragt wurde" wird sich möglicherweise folgendermaßen klären:

a) zuerst hat sich wohl ein potentieller Täter um diesen Kinderausweis bemüht (am 2. des betr. Monats), diesen dann aber logischerweise nicht mehr abgeholt, als die Sache 'schiefging'. Dieser mögliche Täter war auf der Gemeinde vermutlich wohlgelitten und bekannt, sonst hätte es von dort zur Datums-Diskrepanz schon längst eine belastbare Stellungnahme gegeben. Dann kam wenige Tage später der Antrag der Kriminalpolizei, ebenfalls für einen Ausweis. Zwei Ausweise kann man natürlich in so kurzer Zeit nicht ausstellen, es sei denn, der erste sei verlustig gemeldet worden. So kam die Kripo sehr schnell zu ihrem Ausweis, weil dessen Beantragung schon ein paar Tage Vorlauf hatte, nur hat man die Kripo darein nicht eingeweiht. Die nunmehr von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Rathaus-Akten werden das vermutlich klären lassen. (Der spätere Täter muß übrigens nicht der Ausweis-Antragsteller sein; die Beantragung kann auch von einem 'berechtigen Unbeteiligten' erfolgt sein, der es danach aber mit der Angst zu tun bekam, daß er fälschlich in die Sache hineingezogen werden könnte. Oder auch er hat 'Dreck am Stecken', d.h. den Ausweis für unlautere Geschäfte benötigt, aber keinen Mord beabsichtigt. Solche Fälle sind auch nicht grade selten.)

b) Bei der DNA von Böhnhardt ist die Sache natürlich nur spekulativ zu beantworten. Aber immerhin ist es denkbar, daß die DNA gar nicht von Böhnhardt stammt, was dann aber heißt: auch seine frühere stammte nicht von ihm, Böhnhardt. Daß dies nicht ganz unmöglich ist, hat damit zu tun, daß beidesmal dasselbe rechtsmedizinische Institut und DNA-Labor in Jena mit der Sache befaßt war.

Das einzige, was nicht verwechselt werden kann, ist das Geschlecht. So war es beim 'Phantom von Heilbronn' immer die DNA einer Frau, der man darob ganz unglaubliche Reiseleistungen und Kontakte zur halben europäischen Unterwelt andichten mußte, je öfter ihre DNA auf Asservaten und an Tatorten 'gefunden' wurde. In Wahrheit waren es Anhaftungen an von Hand, also nicht 'steril', verpackten Wattestäbchen, die, je nach Schicht, in der beim Hersteller verpackt wurde, die DNA einer ganz bestimmten Packerin enthielten.

Und so könnte im Jenaer rechtsmedizinischen Institut möglicherweise seit Anbeginn der Untersuchungen nicht Böhnhardts, sondern die DNA eines männlichen Labormitarbeiters bei verschiedenen Asservaten eine Rolle gespielt haben. Ganz ausgeschlossen ist das deshalb nicht, weil die Spurenlage im NSU-Fall sehr viele Ungereimtheiten aufweist, u.a. fehlen DNA-Spuren von den NSU-Tätern an den Tatorten der 'Döner-Morde' und auch andernorts. Dagegen steht zwar scheinbar Beate Zschäpes 'Geständnis', aber dieses muß erstens nicht stimmen, Geständnisse mit unwahren Selbstbezichtigungen gibt es in der Kriminalgeschichte zuhauf, und zweitens spricht sie ja stets davon, nicht 'dabei' gewesen zu sein und die den verstorbenen 'Tätern' angelasteten Morde nur vom Hörensagen zu kennen.

Mal sehen, wer im Übrigen demnächst noch eines natürlichen Todes stirbt oder sich mit irgendwelchen Stofffetzen erhängt in dieser Sache.

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