Gleichheit (vor dem Recht) braucht etwas, das überhaupt "gleich" sein kann: eine "natürliche Person".

BillHicks ⌂, Wien, Donnerstag, 06.10.2016, 13:38 (vor 3437 Tagen) @ Falkenauge1657 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 06.10.2016, 15:00

Westliche Juristen begreifen die Existenz der "natürlichen Person" gern als Teil des sog. "Naturrechts", doch der Begriff "Naturrecht" könnte dafür kaum unglücklicher gewählt sein. Die Vorstellung, dass INDIVIDUEN frei und gleich an Rechten geboren seien ist eine europäisch-westliche Konstruktion und hat mit Kultur alles mit Natur überhaupt nichts zu tun.

Überall wo es an derjenigen Infrastruktur mangelt, welche dazu geeignet ist die Rechte von Individuen gegenüber dem Rest der Welt (einschließlich der Infrastruktur!) durchzusetzen existieren diese Individuen als Personen, d.h. als individuelle Träger von Rechten und Pflichten, überhaupt nicht, sondern sind mit juristisch unerfüllbaren, zeitlich ewigen "Verbindlichkeiten" an ihre Familien, Clans und Sippen gebunden - erhalten dafür die materielle Sicherheit der Solidargemeinschaft. Dieses Prinzip der Sicherung der materiellen Existenz ist uralt. Blutsverwandtschaft ist denkbar uralt.
Blutsverwandtschaft ist Natur. Die gibt es überall. So wie es demgemäß "Vetterleswirtschaft" auch überall gibt.

Individuen als Träger von Rechten und Pflichten hingegen sind Kultur, eine historisch spezifische Entwicklung im sog. Westen und sie sind rein abstrakte juristische Konstruktionen um überhaupt die Möglichkeit zu erzeugen Ungleiches (einzelne Individuen) gleich (vor dem Recht) behandeln zu können (Dialektik der Gleichheit).

Die natürliche Person hat nun (mindestens) zwei Komponenten: eine öffentlich-rechtliche Komponente, d.h. die natürliche Person als Träger von politischen Rechten und Pflichten. Dazu gehören u.a. Steuerschulden und andere Geldschulden sowie die Wehrpflicht und andere Pflichten die öffentlich-rechtlich oktroyiert werden. Diesen Anteil der natürlichen Person kann man sinnvollerweise Staatsbürger oder "citoyen" nennen und dieser Anteil verfügt freilich auch über Rechte wie z.B. das (aktive und passive, gleiche, freie, geheime,...) Wahlrecht und andere politische Rechte.

Die zweite Komponente ist diejenige, der natürlichen Person als Träger von privatrechtlichen Rechten und Pflichten, d.h. private, individuelle Ausschlussrechte von allen (!) anderen (incl. dem Staat!) wie etwa Eigentumsrechte oder auch die sog. persönliche Freiheit sowie Rechte gegenüber anderen Personen, wie etwa Forderungen unterschiedlichster Art. Diese Komponente kann als Bürger oder "bourgeois" bezeichnet werden.

Die Verabsolutierung nun der Privatrechtskomponente dieses juristischen Konstrukts "natürliche Person" führt zu dem Glauben, dass es einen "homo oeconmicus" gäbe, gleichwohl Menschen aus Fleisch und Blut in der Wirklichkeit völlig anders handeln als diese ökonomische Vorstellung es suggeriert. Aber es GIBT (juristische) Personen, die handeln als wären sie homines oeconomici: juristische Personen des Privatrechts, insbesondere Kapitalgesellschaften mit Reinvermögensmaximierungsauftrag.
Diese Art der Ausgestaltung der GmbHs, AGs, usw. ist völlig willkürlich konstruiert, hätte auch völlig anders erfolgen können und ist zu Teilen vermutlich der Vorstellung geschuldet: der Mensch sei halt so (dabei ist es nur das privatrechtliche Vermögenskalkül und damit der Bürger-Anteil ("bourgeois") an der natürlichen Person, der so "ist" - bzw. so handeln muss (dazu Wolfgang Stützel: "Wirtschaftlicher Zwang ist nie das Ende, sondern stets nur eine Folge des freiwilligen Strebens nach maximalem Gewinn", Volkswirtschaftliche Saldenmechanik, S. 98ff.).

Kultur - ob der beschriebenen oder anderer Art - hat für mich mit Ethnizität absolut gar nichts zu tun. Mit Beziehungsarten dafür umso mehr. Unterscheiden könnte man zum Beispiel drei Beziehungsarten: diejenigen privatrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und traditionaler Art. Welchen Anteil haben welche Beziehungsarten in welcher Kultur?

Wie genau "MULTIkulti" funktionieren kann, so dass die eine Teilmenge der Gesamtgesellschaft weiterhin traditionale Familien-, Clan- und Sippschaftsbeziehungen hochhalten können soll und die andere Teilmenge die Rolle des (männlichen und weiblichen) Individuums als Träger von Rechten und Pflichten betont und für 'ihre' Art von Kultur als derart essentielle Voraussetzung erachtet, dass dieser Teil der Kultur gar als "Naturrecht" bezeichnet wird, wird sich zeigen. An "Blut ist dicker als Wasser" wird im - in diesem Licht betrachtet doch gar nicht so individuellen - Westen ja auch geglaubt. Insofern ist die reine "Leistungsgesellschaft" der (vor dem Recht gleichen) Individuen ein reines Konstrukt und letztlich wohl kaum mehr als Propaganda derjenigen, die sich davon - individuell als Träger von Rechten, die Pflichten sollen die anderen haben - einen Vorteil erhoffen.

Der Umstand, dass das Individuum als Träger von Rechten und Pflichten als "natürlich" gedacht wird, ist freilich wenig hilfreich in der bewussten Vermittlung der Grundlagen der europäisch-westlichen Zivilisation.
Überall dort wo diese Grundlagen unbewusst sind können auch die Unterschiede zu anderen Kulturen nur unbewusst wahrgenommen werden. Dass das Ängste erzeugen kann verwundert mich wenig.

Schöne Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.


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