Du stellst Fragen...

Rybezahl, Mittwoch, 28.09.2016, 00:21 (vor 3444 Tagen) @ BerndBorchert1983 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.09.2016, 00:36

Hallo BerndBorchert!

Sage mal ehrlich: willst du mich an der Nase herumführen?

Ich denke, auch diese umgekehrte Diskriminierung von Barzahlung ist nicht
erlaubt.

Da der EUR das gesetzliche Zahlungsmittel ist, werden die Märkte kaum auf die Annahme von Scheinen und Münzen verzichten können (falls sie etwas verkaufen wollen), aber warum die einen Rabatt auf Kartenzahlung gewähren sollten, erschließt sich mir nicht, stehen doch die Waren längst in den Regalen, selbst wenn der Verbraucher sich einige Stunden vorher anmelden sollte.
Mit anderen Worten: welchen Nutzen versprichst du dir davon für die Märkte? (Und ja: für die wäre es ohne Bargeld auch einfacher.)

Anders bei Fernbusunternehmen, für welche ich einige Vorteile bereits weiter oben aufgezählt habe. Der praktische Unterschied ist doch klar, oder?

Eine Quelle für Verbot von Gebühr für Barzahlung kenne ich allerdings
nicht, geschweige denn, eins für die umgekehrte Diskriminierung

Dass es sich um eine Gebühr handelt ist eine Behauptung, die vor Gericht kaum Gewicht haben wird.

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.