Du sagst, dass für Barzahlen keine Gebühr genommen werden darf

BerndBorchert, Dienstag, 27.09.2016, 12:10 (vor 3444 Tagen) @ QuerDenker2257 Views

Wegen 'Vertragsfreiheit', ist grundsätzlich wohl slles erlaubt.
Aber 'einziges gesetzliches Zahlungsmittel' ist nunmal Bargeld!
Damit 'müsste' Bargeld stets als kostenneutrale Alternative angenommen
werden...

Weil es so selbstverständlich ist? Oder weil das auch irgendwo als Vorschrift explizit steht?

Ich habe tatsächlich noch in keinem Geschäft gesehen: "Bei Barzahlung nehmen wir eine Gebühr von x Prozent."

-- Die 'Realität' ist leider eine andere!

Genau. Die Vorschrift wird unterlaufen. Durch angeblichen Rabatt für Frühbuchen. Es ist in Wirklichkeit ein Aufschlag für Barzahlen, und nur das.

Übrigens hat die Busfirma nichts davon, wenn sie weiß, wie voll der Bus ist.

Bernd Borchert


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