Nicht während der Fahrt, aber davor und danach

Rybezahl, Dienstag, 27.09.2016, 16:34 (vor 3444 Tagen) @ BerndBorchert2095 Views

Hallo!

Doch:

- Das Unternehmen kann die Auslastung frühzeitig und langfristig

erkennen

(evtl. zusätzliche/weniger Fahrten einplanen).
- Das Unternehmen weiß theoretisch, wie oft jemand (Name,
Anschrift?) wohin (A nach B und zurück) fährt. Prinzip "Payback".


Aber das wird die Busfirma doch sowieso wissen, auch wenn bar im Bus
bezahlt wird.

Ja, aber damit lässt sich kaum kalkulieren. Ein triftiges Argument.
Konzertkarten sind im Vorverkauf in der Regel günstiger als an der Abendkasse, aus eben jenen Gründen.

- Ansonsten steht es dem Unternehmen zu, seine Preise selbst zu
gestalten.
- ...


Nicht ganz. Es muss sich an die Vorschriften halten. Zum Beispiel an ein
Verbot einer Gebühr für Barzahlung. Falls es das gibt. Weißt Du's?

Vor Gericht wird der Unternehmer allerdings argumentieren, dass der reguläre Preis 50 EUR ist und es bei Online-Buchung einen Rabatt gibt. Ich glaube nicht, dass das Gericht deiner umgekehrten Argumentation folgen wird.

Gruß

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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