Nachtrag

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 26.09.2016, 13:45 (vor 3445 Tagen) @ FOX-NEWS1865 Views

PS: Ich weiss nicht, ob eine Ablehnung rechtens/möglich ist, wenn
Forderungen Dritter gegen den potentiellen Erben bestehen (Siehe Hinweis
auf mögliche Rückforderungen der Grusi).

Ein Erbe kann man immer ablehnen. Im Falle der Sozialgesetzgebung ist es jedoch so, daß H4 und Grusi wg. mutwilliger Herbeiführung der Bedürftigkeit gekürzt/gestrichen werden können, wenn kein zwingender Grund (BSP Überschuldung des Erbes) vorliegt. Ein Erbe wird als einmalige Einnahme (ohne Freibetrag) mit den nachfolgenden Zahlungen verrechnet. Eine Rückzahlung vergangener Zahlungen wäre also nicht nötig (anders bei plötzlich "auftauchendem" Vermögen).

In deinem Fall wäre die Grusi so oder so weg. Aber ohne Erbe wärst du nicht in der Lage, die Bedarfsgemeinschaft finanziell zu versorgen und da du von denen dann kein Geld mehr bekommst, können sie Dich auch nicht sanktionieren. [[zwinker]]

Alles meine Laienmeinung.

Grüße

--
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **


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