Ähem. Wie wäre es, wenn du als anständige Deutsche im Sinne des Gesetzgebers handelst

Mephistopheles, Datschiburg, Sonntag, 25.09.2016, 16:03 (vor 3446 Tagen) @ Leserzuschrift2817 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 25.09.2016, 18:53

Die Situation ist folgende:
Mein Zweitvater liegt im Sterben und wollte seinen Nachlass noch vor
seinem Tod geregelt haben. Demzufolge hat er als Überlebender gemäß
eines sog. Berliner Testaments unser Elternhaus verkauft. Wir vier Kinder
erhalten Anfang November zu gleichen Teilen aus dem Erlös jeweils etwas
über 150.000 EUR.

Mein Problem ist die sog. Bedarfsgemeinschaft
In 9 Monaten werde ich 70 Jahre alt, erhalte seit Rentenbeginn vor 4
Jahren einen kleinen Anteil (knapp 130 EUR) an Grundsicherung im Alter
(GruSi).

...und dich aus der Grusi abmeldest und dir von dem Erbe/der Schenkung eine Wohnung kaufst? Vielleicht sogar die, in der du jetzt wohnst.
Dann bist du Eigentümerin und kannst vermieten nach Lust und Laune z.B. an deinen Lebensgefährten.

Die Miete dürfte auf jeden Fall so hoch ausfallen, dass du keine Grusi mehr benötigst. Und mit einem Mietvertrag stellt sich das Thema der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr.

Außerdem: Du hättest in einem solchen Falle gar kein Vermögen mehr, mit dem du für irgendjemand einstehen könntest.

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.