Der Sinn des Gesetzgebers

Leserzuschrift, Sonntag, 25.09.2016, 18:50 (vor 3499 Tagen) @ Mephistopheles2621 Views

Alles richtig - bis auf diesen Satz:
"Du hättest in einem solchen Falle gar kein Vermögen mehr, mit dem du für irgendjemand einstehen könntest." Falsch!

Denn der Besitz einer Immobilie zählt natürlich zum Vermögen.
Wenn die erhaltene Grusi nicht zurückgeführt werden kann, wird die Wohnung mit einer Zwangshypothek belastet, die nach dem Tod des/der Eigentümer mit dessen Erben verhandelt wird.

Sozialleistungen erhalten eben nur Bedürftige; ändert sich dieser Status erheblich, muss Erhaltenes zurückgezahlt werden - notfalls von den Erben. Siehe z.B. auch Prozesskostenhilfe nach teil-gewonnenen Prozessen.

Gruß! webmax


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