Eigentum & Vermögen

tar ⌂, Gehinnom, Mittwoch, 31.08.2016, 22:41 (vor 2802 Tagen) @ BillHicks3502 Views

Gunnar Heinsohn (oder Otto Steiger postum) wird den sog.
Wirtschaftsnobelpreis (leider) auch nicht bekommen, nicht zuletzt weil er
Eigentum mit Vermögen verwechselt hat und damit die 'fallacies of
composition' (Micro-->Macro) übersehen musste, die die Keynesianer längst
erkannt hatten (auch wenn diesen Keynesianern großteils nicht einmal der
Unterschied von Eigentum zu Besitz klar ist, von Recht zu Nicht-Recht
allgemein ganz zu schweigen).

Kannst du die Unterscheidung von Eigentums- und Vermögensrechten rechtsbegrifflich einwandfrei vornehmen?

"Forderungsrechte sind vermögensbezogene Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Die Ansprüche lauten auf Bezahlung einer in Geld definierbaren Schuld."

Da frage ich mich, inwiefern sich nun die Bedienung dieses Rechts auf das Vermögen des Schuldners auswirkt und wie auf sein Eigentum. Ebenso bei einem eingegangenen Kreditvertrag, in dem Grundstückseigentum belastet wird und wie sich das vermögenstechnisch widerspiegelt. So weit ich weiß, ist das vermögenstechnisch bilanzneutral und wird erst im Zeitverlauf sichtbar (durch entsprechende Zinsen). Beim Blick auf das Eigentum wird aber sofort klar, dass dessen Belastung gegen Liquidität steigt bzw. sinkt.

Gruß!â„¢

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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