Ein liberales Waffenrecht allein nützt dem Verteidiger gar nichts,
solange er mittels dieser entmündigenden Gesetze (restriktive Auslegung von Notwehr etc) danach sowieso einfährt. Sicher ist es besser, von einem verknackt zu werden als von 6 Leuten getragen, aber eine legale Waffe zum Selbstschutz macht keinen Unterschied. Entweder man handelt nach dem ungeschriebenen Jägergesetz 3S oder nimmt die 6 Monate mehr wegen unerlaubtem Waffenbesitz in Kauf.
mfg
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Der wahre Feind eines Mannes ist Zweifel.