Oh nein, durchaus vergleichbar

Mephistopheles, Datschiburg, Sonntag, 03.07.2016, 10:46 (vor 3141 Tagen) @ paranoia2622 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.07.2016, 10:51

Hallo Mephistopheles,

In Wirklichkeit ist eine Kryptowährung nichts anderes als ein

Wechsel

oder das

Hawala-System.

Das ist nicht richtig!
Bei Bitcoin-Überweisungen werden positive Salden von einem Konto auf's
andere geschoben.

Das ist richtig. Bitcoin zählt wohl zu den fertigen Erzeugnissen (FE) und erscheint auf der Aktivseite der Bilanz.
Von wegen "wird geschoben". Da wird nichts geschoben, sondern das muss gebucht werden und fällt spätestens bei der Steuerprüfung dann auf.

Es gibt natürlich die Möglichkeit, überhaupt nichts zu buchen und darauf zu hoffen, dass keine Steuerprüfung stattfindet.
Wenn aber doch eine stattfindet und die findet immer dann statt, wenn irgendjemand einen Verdacht schöpft, auch wenn es nur um ein paar Dausend Euro geht - dann wird der Bitcoinhersteller in arge Erklärungsnöte geraten.

Im Hawala-System führt eine Überweisung dazu, dass der

eine Hawalar? dem anderen etwas schuldet.

Ein Guthaben auf dem Bitcoin-Konto begründet keinerlei Forderung wie ein
Wechsel.

Oh doch, einfach mal im Eigenkapitalkonto nachsehen, ob sich da durch die Bitcoins irgendwas getan hat. [[zwinker]]

Gruß
paranoia

Das meinte ich auch mit der 1-Gogol-$ Frage: Spätestens dann, wenn eine Buchprüfung stattfindet, dann ist es aus mit Krypto, und das sowohl beim Wechsel als auch im Hawala-System wie bei Bitcoins.


Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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