Nachtrag zur Eigentumsbelastung, Bewertung und zum Ursprung von Liquidität

tar ⌂, Gehinnom, Dienstag, 26.04.2016, 14:09 (vor 3578 Tagen) @ BillHicks2049 Views

Dazu mal folgende Verweise zu vier Jahre alten Beiträgen und Debatten:

Die Sicherheiten (belastetes Eigentum beim Gläubiger und verpfändetes Eigentum beim Schuldner) werden selbst erst durch die Zinsfestsetzung bei der Emission in der zur Emission zugehörigen abstrakten Geldeinheit bewertbar. Diese bewertete Deckungsmasse spiegelt sich im Wechselkurs der Emission gegenüber anderen Eigentümern wieder: deren Preis.
(Quelle)

Der Markt ist der ursprünglichen Mindestbewertung durch den für Kapital notwendigen Geldvorschuss nachgelagert und führt erst im Nachhinein zu einer davon abweichenden Bewertung des Kapitals, die sich daraufhin auf die Bewertung der durch derartiges Kapital gedeckten Emission auswirkt.

1. Gläubiger bewertet sein Besicherungseigentum und das Haftungseigentum des Schuldners
2. Gläubiger emittiert anhand dieser beiden Bewertungen: jetzt gibt es überhaupt erst Geld, Geldstandard und Bewertungen in selbigem (Werte, Preise)
3. Markt bewertet dann Eigentum des Gläubigers und Schuldners anhand der verfügbaren Emission (auch in verschiedenen Emissionsarten, Geldarten: Wechselkurse)
=> dynamische Korrektur der Geldbewertung (nach oben oder unten)
=> Wechselwirkung zwischen Bewertung des Eigentums und der eigentumsbesicherten Emission
(Quelle)

Geld und Eigentum stehen in einer Wechselbeziehung, bei der Eigentum vorgelagert ist und letztlich die Motivation des Kaufenden, d.h. seine Erwartung (seines Eigentumsertrags! H/S!) entscheidend zur Entwicklung der Wirtschaft ist.

...

Man kann Geld (als bürgerlich rechtliches Zahlungsmittel zur Erfüllung von Vertragspflichten aus Eigentumskontrakten) nicht ohne Eigentum definieren und auch nicht generieren, da es Anrechte auf Eigentum darstellt (du führst es samt ZBG in deinem Paper ja auch auf eine rechtliche Nominalforderung samt Haftung und Erfüllungspflichten zurück). Die primäre Motivation des Erhalts individuellen Eigentums bildet dann meiner Auffassung nach das Element des Wirtschaftens, da daraus erst Eigentumskontrakte und gegenseitige Pflichten hervorgehen.

Stellt der Staat/ZB sich antizyklisch dagegen, unterminiert er diese primäre eigentumserhaltende Motivation aller Individuen zugunsten der sekundären eigentumsmehrenden Motivation zugunsten eines Teils aller Individuen.
(Quelle)

Diese zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegte - und bei Kontrakten: verhandelte - Bewertung steht fortan in einer ständigen Wechselbeziehung zur Marktentwicklung und damit auch zur vorhandenen und künftigen Emission. Geld wird also nicht in seiner Summe, aber in seiner Bewertung durch Eigentum begrenzt und ebenso vice versa. D. h. dass natürlich keinerlei physisches Limit für die Geldemission existiert, aber ein Wechselwirkungs-Bewertungslimit (das sich bei höherer Geldemission in einer Geldentwertung niederschlägt), was sich ganz logisch aus dem Umstand ergibt, dass Geld eben nicht aus dem Nichts erzeugt wird, sondern aus (im günstigen Fall: doppelt) besicherten Rechtsverhältnissen hervorgeht.
(Quelle)

Unbelastetes Gläubigereigentum ist selbst nicht liquide (hat keine Liquidität), kann aber in der Not ggf. für Liquidität eingesetzt werden: durch Verkauf gegen bestehendes Geld oder als Haftungsmasse eingesetzt ggü. einem anderen Gläubiger für neues Geld. Bei Keynes jedoch ist Geld, also Liquidität, einfach so da. Bei ihm gibt es den letzten Fall überhaupt nicht.

...

Im Privateigentum (Untereigentum) liegen H/S meiner Auffassung nach punktrichtig. Die Integration des Obereigentums (PCM) in deren Eigentumsökonomik ist meiner Auffassung nach nichtsdestoweniger notwendig, um zu einer realistischeren Wirtschaftstheorie zu gelangen. MM möchte sich hier hingegen lediglich auf bürgerliche Rechte beschränken. Das ist zwar ein guter Streitpunkt, aber geht aus meiner Sicht am Kern des Wirtschaftens vorbei, für welches die Definitionen von PCM und H/S ineinander zu überführen sind.
(Quelle)

... im Debitismus ist alles Eigentum per se belastet.
(Quelle)

Liquidität dient mMn zur Auflösung vertraglicher Verpflichtungen, die auf einen Geldstandard lauten: ist also grundsätzlich nur mit Geld auflösbar. Folglich kann nur Geld Liquidität enthalten. Andere Vermögenstitel können zwar in Liquidität gewandelt werden (verkauft werden oder eben als Schuldner im Kreditvertrag belastet werden), aber das ist eben nicht erzwingbar (es gibt keinen bestehenden Rückzahlungstermin!) und führt so keineswegs dazu, dass diese Titel selbst Liquidität enthalten. Eine Immobilie besitzt eben keinerlei Liquidität, weil es keinen Rückzahlungstermin lautend auf diese Immobilie gibt. Heute bei Silber ebenso - und dort eben die wichtige Unterscheidung zur Historie: Silber als Abgabeforderung hat einen Rückzahlungstermin und enthält erst dadurch Liquidität!

Das steht sicher im völligen Kontrast zur bisherigen Lehrmeinung, die ja nicht versteht, was Geld eigentlich ist: das auf Termin zur Rückzahlung festgelegt Geltendes.

...

Wie du oben schon sagst: historisch erwächst aus Eigentum Geld. Der Schuldner möchte mit der Geldrückzahlung den Verlust seines Eigentums vermeiden. Es besteht für ihn ein Zwang, zurückzuzahlen. Daraus entsteht Liquidität. Im Kredit und beim Tribut wird aber ein Grundzins festgelegt (selbst bei 1000% Sicherheit vom Schuldner).

Durch die Zinserträge wird der Kreditvertrag als Eigentumstitel in der Geldeinheit bewertbar (Diskontierung: Vermögenswert = laufende Geldzahlungen geteilt durch Zinssatz).

Das Eigentum vom Gläubiger durch die Geldemission selbst (beim Naturalkredit klar: Zettel mit Zahl 10 lautet auf 10 Felle, also ist ein Fell = 1 Geldeinheit wert). Die Sicherheit des Schuldners lässt sich als Haftungsmasse zum Termin bewerten und damit auch abdiskontieren. Das Geld selbst bewertet ist, ist trivial (Zettel auf 10 Felle = 10 Felle). Es wird also deutlich, dass das Geld auf das Eigentum rekurriert, da es aus selbigem hervorgeht!

Heute - mit vollständig abstrakten Geldeinheiten - wird dieser Zusammenhang vernebelt (alles lautet auf Geld). Er ist aber nichtsdestotrotz immer noch vorhanden (worauf lautete das Geld? letztlich auf Vertragsauflösungsrechten und über den Kredit auf Vermögenseingriffsrechten).

Schlussfolgerung: Eigentum und Geld lassen sich nicht unabhängig voneinander bewerten. Es besteht eine Wechselwirkung (dem Eigentum als Quelle vorgelagert ist).
(Quelle)

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