Ein Blick ins Gesetz fördert die Urteilskraft

Orlando ⌂, Mittwoch, 23.03.2016, 17:51 (vor 2963 Tagen) @ Hannes20850 Views

Meines Erachtens (@azur, korrigiere ggbfls.) wird die Rauchmelderpflicht von diesem Gesetz in S-A (kürzt Ihr das so ab?) vorgeschrieben:

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+ST+§+47&...

Darinnen steht nix vom Dulden einer Hei-Teck-Überwachungsanlage.

Der Wortlaut hindert keinen Mieter, das Angebot des Vermieters abzulehnen, und selbst ein 5 EUR Teil zu installieren, notfalls "still".


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