Ein Blick ins Gesetz fördert die Urteilskraft
Meines Erachtens (@azur, korrigiere ggbfls.) wird die Rauchmelderpflicht von diesem Gesetz in S-A (kürzt Ihr das so ab?) vorgeschrieben:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+ST+§+47&...
Darinnen steht nix vom Dulden einer Hei-Teck-Überwachungsanlage.
Der Wortlaut hindert keinen Mieter, das Angebot des Vermieters abzulehnen, und selbst ein 5 EUR Teil zu installieren, notfalls "still".