Wenn es nicht so wichtig wäre,
Die Abrechnung wäre ja schön, aber mir würde es schon reichen, wenn man einfach zum Grundgesetz zurückkehren würde
würde ich ja Deinen Beitrag so stehen lassen.
Man liest Deine (berechtigte) Wut in den Zeilen.
Und da (finde ich) könntest Du nochmals über die Formulierung nachdenken.
Du bist nun Mal dem Durchschnitt voraus.
Und das GG wurde von unseren Besatzern (wenn überhaupt) eher für den Durchschnitt der Bevölkerung geschrieben.
Ein „Zurück zum Grundgesetz“ setzt voraus, dass das GG jemals umgesetzt wurde.
Lies bitte mal die „Übergangs- und Schlußbestimmungen“.
Das geht bei Artikel 116 los.
Bis 146, letzter Artikel.
Art. 116
"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat..."
Mal sehen, wann da der Bundestag wie so oft das Grundgesetz ändert.
(So trickst man Leute aus.)
Und Artikel 146 ist seit 26 Jahren fällig.
Art. 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Volksabstimmung und so.
Hatte wir seit BRD nie.
Da von "Rückkehr zum GG" zu schreiben...
Sonst sind wir im Großen und Ganzen einer Meinung.
LG
Isländer
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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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