Mein Vorschlag:
1. Wenn eine Koalitionsbeteiligung eingegengen wird, ist als erstes ein Gesetz rechtskräftig zu verabschieden, welches allgemeines Abstimmungs- und Initiativrecht nach Schweizer Vorbild in der Gebietskörperschaft einführt. Jedes weitere Gesetzgebungsvorhaben darf nur noch Rechtskraft erlagen, wenn es entsprechend legitimiert wurde.
2. Sollten die Vorgaben nach 1. sich nicht durchsetzen lassen, ist die Koalition zu verlassen.
Grüße
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** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **