Zur Klarstellung: Disziplinarverfahren ist zunächst einmal analog zum Ermittlungsverfahren

Schlaumayr, Samstag, 12.03.2016, 16:56 (vor 3622 Tagen) @ DT2304 Views

Auch hier habe ich das bewußt eingestellt, weil nicht über das
Disziplinarverfahren berichtet wurde. Versetzt ist eines,
Disziplinarverfahren etwas anderes.

Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedeutet zunächst "nur", dass die Vermutung auf ein Dienstvergehen besteht, und dies untersucht wird. Ergibt diese Untersuchung, dass ein Dienstvergehen vorliegt, kommt es zu Disziplinarmaßnahmen.


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