Es geht nicht ums "Lesen"

Schlaumayr, Samstag, 12.03.2016, 13:32 (vor 3622 Tagen) @ DT3245 Views

Es geht darum, dass die Streifenwagenbesatzung das Titelbild der aktuellen "Compact" Ausgabe gut sichtbar und lesbar hinter die Windschutzscheibe gelegt haben:

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Hier das Cover in groß

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Die Art und Weise der Platzierung der Zeitschrift im Zusammenhang mit der Titelzeile begründet zumindest die Annahme einer politischen Betätigung.

Hierzu sagt das Beamtenstatusgesetz im § 33 Grundpflichten (Absatz 2):

"(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt."

Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist absolut gerechtfertigt, in dessen Verlauf festzustellen ist, ob es sich um ein Versehen oder um eine absichtliche Platzierung handelt.

Insbesondere ist problematisch, dass nicht ein bestimmter Beamter mit der Zeitung gesehen wurde, sondern diese praktisch "anonym" unter dem Label "Polizei" platziert war. Dies kann - so es denn als politische Betätigung zu werten ist - negative Auswirkungen für das Ansehen der Polizei an sich haben, was erschwerend hinzu käme.


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