Muss mich korrigieren - die Bestimmungen wurden in A in den letzten Jahren gelockert
Habe nochmals in den Gesetzen nachgeschaut: Wider erwarten wurden die Bestimmungen in den letzten Jahren gelockert.
ZB im flächenmäßig größten österr. Bundesland Niederösterreich:
§ 17 Bauordnung:
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:...
2.die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m², ... und Brunnen;
Zugleich muss man immer das Wasserrechtsgesetz beachten (§10): Wenn der Teich mit dem Grundwasser in Verbindung steht, besteht Bewilligungspflicht. Kann man vermeiden, indem man den Teich zB mit einer Lehmschicht nach unten abdichtet. Dann muss man den Teich eben aus Oberflächenwasser oder der Wasserleitung speisen. Oder in haushaltsüblichem (wie für ein Einfamilienhaus üblich) Entnahme-Ausmaß aus einem eigenen Brunnen.
Dennoch würde ich jedenfalls ein Mobilheim auf Rädern bevorzugen, das man zB selbst mit einem Traktor von Ort zu Ort ziehen (oder auch nur, bei Bedarf, ein paar Meter zur Seite rangieren) kann.
Für ein Hausboot brauchst du einen teuren Tieflader und einen Spezialkran, um es ins Wasser zu setzen oder wieder herauszunehmen. Allein der Kran kann schon mal (je nach Gewicht des Hausbootes) 1.000 Euro in der Stunde kosten.
Edit: Mobilheime auf Rädern: In manchen österr. Bundesländern darf man sie sogar im Freiland aufstellen und bewohnen; in anderen (Niederösterreich) nur innerhalb geschlossener Siedlungs- oder Gewerbegebiete. In Wien: Campieren, das Aufstellen und Benützen von Wohnwägen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen, ist auf Zeltplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden genutzten Flächen, wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten, erlaubt.
Am wichtigsten für die Behörde ist immer die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung.