In NRW sind Teiche ab 100 qm genehmigungspflichtig
Hallo Ankawor,
meines Wissens sind in den Landesbauordnungen auch solche Dinge geregelt.
Im Innenbereich (Baugebiet) sind z.B. in NRW Teiche ab 100 qm genehmigungspflichtig.
Im Außenbereich ist jeder Teich genehmigungspflichtig, auch kleine.
Da entscheidet nicht nur die Baubehörde, sondern auch die unteren Wasserbehörden, im Außenbereich auch die Landwirtschaftskammer und versch. andere Behörden, auch die Nachbarn.
Wir sind doch in Deutschland. Für so ein Boot ist es dann einfacher, einen vorhandenen (schon genehmigten) Teich zu mieten.
Wir hatten mal einen Bewässerungsteich (Wasserreservoir) angelegt und den Fehler begangen, behördlich nachzufragen. Der Genehmigungsprozeß hat dann ca. 2 Jahre gedauert, natürlich mußten auch alle Nachbarn einverstanden sein + etliche Behörden.
Persönlich habe ich mir schon seit Langem angewöhnt, erst zu bauen und erst nach Fertigstellung die Genehmigung zu beantragen. Aber das kann man nur jemandem empfehlen, der ausreichend innere Ruhe und breite Schultern mitbringt.
Gruß Dieter