In welchem Land ist das so? Oder wars satirisch gemeint?
Grundstück ca. 3.000 qm. Borgst dir einen Bagger und baggerst in der Mitte
ein Loch von 20 mal 20 Metern, 1,50 tief. Das darfst du.
Satire oder ernst?
Zumindest bei uns in Österarm sind Grabungen, welche das Niveau um mehr als einen halben Meter verändern, bewilligungspflichtig. Teiche sowieso. Sowohl im Bauland, als auch im Grünland. Nur so als Faustregel. Genaueres siehe (Landes-)Bauordnung, (Bundes-)Wasserrechtsgesetz und (Landes-)Naturschutzgesetz.
Ich glaube nicht, dass dies in Täuschland lockerer geregelt ist.