Kinder der Kinder anrechenbar?
Danke, Plancius, für den augenöffneneden Beitrag.
Weißt Du, wie es sich verhält, wenn die Kinder des Pflegebedürftigen auch (unterhaltspflichtige) Kinder haben? Gibt es da Freibeträge? Sonst rutscht ja so ein zahlungsvetpflichtetes Kind schnell in die Armut,
beispielsweise bei 2.400 € Einkommen
abzüglich 1.000 Miete/Rate
abzüglich Auto/Fahrtkosten etc. ca. 500
Lebenshaltungskosten 4 Personen Haushalt dürfte dann mit allen Verpflichtungen max. 900 sein... Ach nein, da muss ja dann erst noch das Pflegeheim bezahlt werden! Also Tafel o.ä....oder wie?![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)