Zur Souveränität Deutschlands

MI, Donnerstag, 19.11.2015, 14:31 (vor 3729 Tagen) @ Jermak5510 Views

https://www.youtube.com/watch?v=Djn6fE3vGWg (dort nach "bullshit" suchen, dann kommen zwei Einträge)

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2.: "Deutschland ist kein souveränder Staat!"

Faktisch: Jain. So, wie die Leute es interpretieren: Bullshit.

Tatsächlich haben wir einige unserer Kompetenzen an die EU abgetreten - insofern sind wir also wirklich nicht in vollem Umfang "souverän". Das ist in diesem Zusammenhang allerdings Wurst, weil die Abtretung dieser Rechte grds. reversibel ist (theoretisch; praktisch wird das vorerst wohl kaum geschehen).

Geklärt wurde dieser Punkt bereits 1955 mit dem "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten" (ja, der heißt wirklich so), in dessen Art. 1 I es heißt (ich zitiere wörtlich): "Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und die Französische Republik [...] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben [...]."

Darauf folgt der Absatz II: "Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben."

Das galt natürlich vorerst nur für die BRD, nicht aber für die DDR; da war die Lage ein wenig komplizierter (nur so viel: Auch die DDR war ein souveränder Staat). Ist aber alles völlig unerheblich, denn nach der Wiedervereinigung 1990 wurde die ganze Sache noch einmal vom 2+4-Vertrag geklärt (Art. 7 II), und zwar mit abschließender Deutlichkeit: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

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Lohnt sich, alles von Vincent Weber dort zu lesen.

Grüße,
MI


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