Stichproben - Kontrollen sind komplexe Materie / Prozess wegen rassistisch motivierter Polizeikontrolle plus Edit
erzwingt konkrete Verdachtsmomente, eine Schuldvermutung als
Überprüfungsgrunds.
Nö. Der Zoll kann, wie auch die Polizei, Stichproben durchführen
(willkürliche Auswahl von Leuten ohne nachvollziehbare Motive der
Kontrolleure).
Zumindest die Polizei kann das nicht. Da gibt es nicht nur Hürden wegen - logisch, Rassismus:
Kommentar aus der TAZ. Deshalb darf verdachtsunabhängig in Zügen keine Kontrolle mehr durchgeführt werden. Dazu auch Die Welt über ein Urteil aus 2ß14.
Das kann sie auch erst, seit 1995 in Folge von Schengen die Schleierfahndung eingeführt wurde.
Anders scheint es beim Zoll zu sein, der durchaus auch nach § 10 ZollVGausführlicher durchsuchen darf.
Aber im Kern ging es in meiner Argumentation darum, die Kriterien für die Auswahl der durchsuchten Person als rassisstisch zu identifizieren. Das hat offensichtlich mit dem Paar im Zug bereits Erfolg gehabt. Warum sollte es nicht auch gehen, wenn Zollkontrollen in so großer Zahl systematisch ausgesetzt werden, weil die Menschen Araber sind?
Ist also nicht so abwegig, wie du denkst.
Schlaumeier!
Hoffe ich doch sehr ![[[freude]]](images/smilies/freude.gif)
Edit: Verdachtsunabhänge Kontrollen basieren immer auf dem Eindruck und der Erfahrung der kontrollierenden Beamten. Die Genderforschung und die Psychologie zeigen nun, dass Erfahrungen immer, ausnahmslos, vorurteilsbeladen sind. Das ist schließlich das Wesen der Erfahrung - sie stellt Stereotype bereit.
Damit ist jede verdachtsunabhängige Kontrolle eine vorurteilsbasierte Kontrolle und damit nicht dem Grundgesetz entsprechend.
Grundgesetzkonform wäre ausschließlich eine Kontrolle, die als Zufallskontrolle durchgeführt wird, z.B. mit Hilfe eines Zufallsgenerators.
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„Meine Arbeit ist ein Versuch, mit großer Traurigkeit die Tatsache der westlichen Kultur zu akzeptieren." Ivan Illich