Frage an die Juristen - theoretisch schon jetzt möglich? Zwickmühle für die Regierung?

Mercury, Freitag, 30.10.2015, 15:30 (vor 3746 Tagen) @ Ankawor2962 Views

Oppermann will nicht, dass es Transitzonen gibt, wie wir sie ja auch von
FRA kennen. Denn dort gilt, nur wer sich ausweist, kommt rein ins gelobte
Land.

Er sieht so etwas als "Haftlager" und lehnt das ab. Es werde keine
Transitzonen an den Grenzen in Bayern geben (daraus schließe ich, jeder
darf durch, ohne Kontrolle, niemand darf festgehalten werden).

Da er ja wohl keiner Zweiklassengesellschaft das Wort reden will, folgt
daraus, dass der Geschäftsmann bei der Rückkehr aus New York nun auch aus
dem Flugzeug steigt und dann ohne weitere Formalitäten am Flughafen
Frankfurt ins Taxi steigt und seiner Wege geht.

Oder?

Hallo Ankawor,

eine enorm spannende Frage! Denn wenn ein Einreisender am Flughafen kontrolliert wird, ergibt sich die zwingende Frage nach dem Unterschied der Vorgehensweise.

Welches Kriterium wird angewandt, um einen Fluggast nach seinem Ausweis zu fragen und seine Koffer zu durchsuchen, dies bei einem Flüchtling jedoch nicht zu tun?

Zwangsläufig kann dieses Kriterium nur in einem unspezifischen Verdacht liegen, in der Rasse, oder dem Land, aus dem eingereist wird.

Jedes dieser Kriterien ist rechtlich vermutlich umstritten:
Ein unspezifischer Verdacht mag möglich sein, brächte jedoch das Flüchtlingsverfahren in die Kritik, da bei so vielen Einreisenden sicherlich auch Menschen mit Verdachtsmomenten dabei sind. Hier gibt es vermutlich Polizeirichtlinien für Verdachtsmomente, die ausgesetzt sind. Der Gleichheitsgrundsatz wäre verletzt.

Die Rasse als Kontrollgrund ist selbstverständlich in sich ein Verfassungsbruch höchsten Ranges, da es Staatsrassissmus wäre.

Das Einreiseland kann ebenfalls nicht vor dem Verfassungsgericht stand halten, da die Bundesregierung selbst Dublin außer Kraft gesetzt hat und mit Sicherheit weiß, dass die Flüchtlinge auch an den Außengrenzen nicht kontrolliert wurden. Sich auf Schengen zu berufen, wäre sinnfrei. Zudem wäre zu prüfen, wie mit Flüchtlingen verfahren wird, die direkt über Flughäfen einreisen. Werden diese Kontrolliert oder nicht? Reicht dort ein Satz wie "I am refugee!", um der Kontrolle zu entgehen oder nicht?

Da eine normale Einreise über einen Flughafen keinen ausreichenden juristischen Anlass geben dürfte, wäre ein aufgegriffener Schmuggler sicher am besten geeignet für ein Musterverfahren. Er hat zwar bspw. durch einen zu hohen Urlaubseinkauf eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat begangen. Alerdings könnte er so versuchen, die Durchsuchung und Personenkontrolle als solche als Bruch des Gleichheitsgrundsatzes zu disqualifizieren.

Sollte der Verdächtige auch noch einsitzen, wäre vielleicht sogar ein Eilverfahren möglich.

Damit wäre die Bundesrepublik möglicherweise in einer Zwickmühle: Entweder, sie muß sämtliche Grenzkontrollen aufheben oder sie müsste auch die Flüchtlinge kontrollieren.

Was sagen die Juristen dazu?

Grüße

Mercury

--
„Meine Arbeit ist ein Versuch, mit großer Traurigkeit die Tatsache der westlichen Kultur zu akzeptieren." Ivan Illich


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