Stichproben

Fussgänger, Freitag, 30.10.2015, 18:10 (vor 3746 Tagen) @ Mercury2081 Views

erzwingt konkrete Verdachtsmomente, eine Schuldvermutung als
Überprüfungsgrunds.

Nö. Der Zoll kann, wie auch die Polizei, Stichproben durchführen (willkürliche Auswahl von Leuten ohne nachvollziehbare Motive der Kontrolleure).

Deshalb muss ein Richter eine Hausdurchsuchung
veranlassen, allein ein Verdacht der Polizei reicht nicht. Sonst wären
willkürliche Durchsuchungen möglich, nach dem Prinzip "irgendwas finden
wir schon".

Die Willkür wäre nicht das primäre Problem (siehe oben). Problematisch ist die Privatheit der Wohnung. Und diese scheint ein hohes Rechtsgut zu sein.

Es geht also nicht darum, die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat zu
rechtfertigen. Es geht darum, die Kriterien für die Durchsuchungen zu
bezweifeln, die erst zur Erlangung des Beweismittels für die OW/Straftat
führte.

Wend du dich zum Affen machen willst, dann wirst du neben der Busse für den Schmuggel zusätzlich eine solche wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt riskieren.

Plump gesagt: Da die Durchsuchung grundgesetzwidrig war, sind die
Beweismittel nicht anwendbar.

[[zwinker]]

Schlaumeier!


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