Negative Glaubensfreiheit

Michael Krause, Freitag, 16.10.2015, 10:49 (vor 3757 Tagen) @ Sylvia3522 Views

Das Grundrecht der Glaubensfreiheit beihaltet als negatives Recht natürlich auch, nicht zu glauben. Bei Trennung von Staat und Kirche eigentlich kein Problem, es sei denn Du willst als Geschiedene oder Glaubenslose in einem Wirtschaftsunternehmen (Tendenzbetrieb) der Kirche arbeiten.

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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.


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