Genau darauf wollte ich hinaus, um dich ein bisschen aus deinem Wolkenkuckucksheim zu holen.

Mephistopheles, Datschiburg, Dienstag, 13.10.2015, 22:13 (vor 3759 Tagen) @ azur1917 Views

Ich bezweifle aber, ob das möglich ist.

Eine Bezahlung hingegen ist zum einen Übereignung von Zahlungsmitteln und
bewirkt dadurch zum anderen Erfüllung und Erlöschen eines
Schuldverhältnisses bzw. einer Geldschuld. Bezahlung ist die Leistung im
Sinne des 362 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/362.html

Welches Schuldverhältnis sind die Deutschen denn gegenüber den Flüchtlingen eingegangen, dass diese die Erfüllung in Geld fordern?

Viele freundliche Grüße

azur

Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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