Komplexität, Atomisierung und Verbindlichkeit @Zara. und Meph (Im Nachtrag: Buchgeld, Weltgeld, neues Gold-Geld)

azur, Montag, 12.10.2015, 17:46 (vor 3760 Tagen) @ Hinterbänkler2310 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 12.10.2015, 18:02

Hallo Hinterbänkler,

nemo hat ja schon schön geantwortet. In der DDR bzw. im Marixismus wurde ja die Überwindung des Staates gepredigt. Und es lief im Osten etliches noch anders.

Hatte Dir ja schon Engels und den "Ursprung der Familie und des Privateigentums" an das Herz gelegt, wo er erklärt, wie man in Clans und Stämmen keine Rechte und Pflichten brauchte. Wohl aber in komplexeren Gesellschaften.

Da muss anders Erwartungssicherheit bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Erwartungserwartung gesichert werden. Die Menschen leben vereinzelter und mobile, und arbeiten spezialisierter an t. w. hoch komplexen Vorgängen. Dazu braucht es Verbindlichkeiten.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbindungswille

Mit Autopoiesis und Erwartungserwartung arbeitet auch Luhmann, bei dem man sehr viel dazu lernen kann: https://de.wikipedia.org/wiki/Autopoiesis#Der_Autopoiesisbegriff_in_der_Soziologie_.28N...

Und auch der Vater der deutschen Soziologie erklärt sich zum Thema, und zwar schon vor 100 Jahren: https://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Philosophie
https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_T%C3%B6nnies

Gemeinschaft und Gesellschaft. Abhandlung des Communismus und des Socialismus als empirischer Culturformen. Berlin, 1887. Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv; ab 2. Aufl. 1912 mit dem Untertitel Grundbegriffe der reinen Soziologie. Mehrere Auflagen, zuletzt Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005.

Wer sich für Alternativen zum Bestehenden und Stämme usw. interessiert, findet hier viel spannendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft_und_Gesellschaft Hoch spannend, auch bezüglich des Geldes (dazu bringe ich noch was, wie z. B. zum "Weltgeld", den SZR*).

Viele freundliche Grüße

azur


* auch eine Buchwährung, wie die der EWG/EU oder die des RWG:

"SZR ist die Abkürzung von:

Sonderziehungsrecht, eine künstliche Währungseinheit des IWF, um die Höhe von Kreditansprüchen (von und gegenüber Staaten) abzubilden."
https://de.wikipedia.org/wiki/SZR

Unter Verweis auf: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht
Daraus:

"Als Ende der 1950er Jahre die Gefahr bestand, dass die ausländischen Dollarguthaben die amerikanischen Goldreserven übersteigen würden, mussten kontinentaleuropäische Staaten dem Dollar Hilfestellung leisten. 1963 wurde schließlich eine fundamentale Reform des internationalen Währungssystems in Angriff genommen. Mit den „Sonderziehungsrechten“ wurde ein neues „Weltgeld“ geschaffen, das bargeldlos auf Sonderkonten des IWF geführt wird. Während vorher die Vergrößerung der internationalen Liquiditätsmenge mit Hilfe nationaler Geldschöpfung durch USA und Großbritannien praktiziert worden war, stand nun mit den Sonderziehungsrechten des IWF eine neue weltweite Währung zur Verfügung, die von einer international kontrollierten Institution, dem IWF, geschöpft wurde.

Auf diese Weise wurde mit der Einführung der SZR die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Liquidität für das internationale Finanzsystem bereitzustellen. Der Gouverneursrat des IWF beschloss das neue Reservemedium am 3. Oktober 1969.[1]"

Auch die Währungsreserven der BRD bestehen aus diesem "Weltgeld":

"Deutschland hält 68 % seiner Devisenreserven in Gold, 20 % in Fremdwährungen und 9 %, entsprechend 15 Milliarden Euro, in Sonderziehungsrechten (Stand Mai 2015)." Unter Verweis (in Fn 10) auf:
Bundesbank: Deutsche Bundesbank: Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität der Bundesrepublik Deutschland. Währungsreserven und sonstige Fremdwährungsaktiva, online, 28. Mai 2015.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderziehungsrecht#Praktische_Bedeutung_als_Reservew.C3....

Auffällig ist, dass die Buchwährungen früher und heute von überstaatlichen oder übernationalen Rahmen getragen werden.

Staaten haben Währungen, die im Umlauf sind.

Wer SZR oder ECU oder Transferrubel versilbern will, muss diese in eine Wärung umrubeln (auch der Rubel war lange nur eine bloße Buch-Währung: https://de.wikipedia.org/wiki/Russischer_Rubel#Geschichte / https://de.wikipedia.org/wiki/Rubel / http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=366162 "Währungen, die ewig existierten, aber nicht im Umlauf waren" -die Russen haben ja nun wieder ein Goldgeld geschaffen, mit einem Namen, der an die Antike angelehnt ist: http://www.epochtimes.de/politik/welt/waehrungskrieg-zwischen-dollar-und-putins-neuer-g... ) mit Bargeld umwandeln. Da Bargeld unstrittig Geld ist, werden dann Forderungen auf Geld in Geld verwandelt.

Es ist und bleibt aber ein Unterschied, ob man z. B. 100 Euro in der Tasche hat (cash, Bar, Kies (jiddisch kis, „Geldbeutel“), oder man "noch 100 Euro von jemanden bekommt".

Allerdings wird Geld auch mit Kredit geschaffen (also durch entstehende Schuldverhältnisse - da sind wir wieder bei Verbindlichkeiten) und ist bargeldloser Geld-Verkehr nicht undenkbar.

Der Gesetzgeber definiert, was für eine Zahlung zu akzeptieren ist (wie schon historisch: https://de.wikipedia.org/wiki/Norwegisches_Geldwesen

Am Anfang der Handelsgeschichte Norwegens steht die Warenwährung. Sie hielt sich teilweise bis ins 16. Jahrhundert. Bestimmte Waren hatten eine (unvollkommene) Geldfunktion. Sie waren Zahlungsmittel und auch Recheneinheit zum Wertvergleich, hatten aber keine Wertaufbewahrungsfunktion. Solche Waren (Naturalien) waren im Wesentlichen Kühe (Kuhwert), Butter, Häute und Korn. Der Begriff ‚Geld‘ ist der Oberbegriff für Naturalien und Münzen bzw. Papiergeld.

Am Anfang stand in Norwegen das Warengeld. Es wurde nicht von einer Obrigkeit auf Qualität und Wert kontrolliert. Die diesbezüglichen Vorschriften waren nur Richtlinien, welche Eigenschaften das Warengeld haben musste, um zum vollen Wert anerkannt zu werden.[2] Da auch bei mehrmaligem Tausch die Ware letztendlich einer Verwendung zugeführt wurde, kann man nicht von einem Warengeldumlauf sprechen."

Da ist natürlich noch alles sehr rudimentär (Hervorhebungen von mir):

„Man soll zahlen in Korn und Stieren und tragfähigen Kühen, als Bußen und Ringe. Zu zahlen ist mit Gold oder gebranntem Silber bei Bußen, wenn man es hat. Mit Pferden. Nicht mit Stuten, mit einem Hengst und nicht mit einem Wallach. Mit einem Pferd, dem nicht der Darm austritt, einen Penispilz oder eine Blasenschwäche oder ein Glasauge oder andere Schäden hat, die es unverkäuflich sein lassen. Man kann zahlen mit Schafen, aber nicht mit Ziegen. Man kann bezahlen mit Odelsland, nicht aber mit gekauftem Land. Man kann zahlen mit einem Schiff, wenn es nicht reparaturbedürftig oder so alt ist, dass die ersten Ruderdollen bereits abgenutzt sind. Auch nicht eines, bei dem die Steven gebrochen sind. Auch nicht eines, bei dem Holzstücke eingesetzt sind, außer wenn diese auf der Helling eingesetzt worden sind. Mit nichts, das weniger als ein Øre wert ist, kann man bezahlen. Es sei denn, die Buße wäre geringer. Dann soll er [der Bußgläubiger] die Bezahlung annehmen, außer die Buße wächst auf ein Øre. Und er soll eine Sicherheitsleistung annehmen. Man kann auch bezahlen mit einem Schwert, das in Gebrauch ist. Heil und hart. Und unzerbrochen. Nicht darf er das Schwert anbieten, mit dem [der zu büßende] Hieb geführt worden ist. Man darf auch kein Schwert anbieten, das [nur] zur beweglichen Habe zählt, es sei denn es ist mit Gold verziert. Oder mit Silber. Man darf mit Vadmal und mit neuem Leinenstoff bezahlen. Und mit neuem ungeschnittenem Stoff. Es sei denn, er will neuen geschnittenen Stoff haben. Man darf nur mit Stoffen für Männerkleidung, nicht solchem für Frauenkleidung bezahlen. Neuem und nicht altem. Man darf mit neuen und unzerschnittenen Fellen bezahlen. Man darf mit schwarzen Schafsfellen und edlem Stoff bezahlen. Neu und unzerschnitten. Man kann mit Knechten bezahlen, die zu Hause aufgezogen worden sind. Mit jedem, der nicht jünger als 15 Winter alt ist, es sei denn, der andere akzeptiert ihn. Bei Mannbußen darf man nicht mit Mägden bezahlen.[3]“

Für die Bezahlung bei der Wiedereinlösung eines Odelsgutes schreibt das Gulathingslov vor:
„Die Bezahlung soll zur Hälfte in Gold und Silber, zur Hälfte in einheimischen Sklaven, nicht älter als 40 Winter, nicht jünger als 15 Winter erfolgen.[4]“
Im Frostathingslov ist für die Bußen nach Kirchenrecht Silber als Bemessungsgrundlage festgeschrieben.[5]

Münzgeld

Als archäologische Quelle sind die Münzfunde heranzuziehen. Für die Periode vom Jahr 1000 bis 1630 sind allein in Trondheim bei Ausgrabungen zwischen 1843 bis 2005 ungefähr 1952 Münzen gefunden worden.[6]
Im Allgemeinen ging man in der Forschung davon aus, dass das Münzgeld anfänglich in Norwegen keine wirtschaftliche Rolle gespielt habe.[7] Doch dem wird in der neuesten Forschung entschieden widersprochen.[8]")


Insofern liegt auch Ashitaka nicht ganz verkehrt, wenn er bei der Geldeigenschaft darauf abstellt, was die entsprechende Eigenschaft hat, damit man damit bezahlen kann.

(U. a. Ron Francke weist nach, dass in D rechtlich nur mit (Bar-)Geld bezahlt werden kann bzw. eine klassische Erfüllung eines Schuldverhältnisses erfolgen kann. Buchgeld ist ein Kompensationsgeschäft, bzw. erfüllungsgleich, oder Annahme statt Erfüllung, wie das im BGB heißt: http://dejure.org/gesetze/BGB/364.html )

Siehe auch sonst unbedingt auch: https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrung

"Eine Währung (mhd. werunge für ‚Gewährleistung‘) ist im weiten Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates,[1] die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung. Sie ermöglicht den Transfer von Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gegenleistung in Form von anderen Waren und Dienstleistungen zu liefern. Häufig wird der Begriff Währung synonym für die vom Staat anerkannte Geldart verwendet. Währung ist daher eine Unterform des Geldes." usw.

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