An Dich richtet sich erkennbar der andere Teil des Nachtrags
Hallo Mephisto,
Du hattest im Mai draüber nachgedacht und diskutiert, welchen Ausweg es aus der aus der Eigentumsordung gibt basiert. U. a. hier: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=353228
Hatte Dir ein paar Ideen und Konzepte genannt. Und nun dazu nachgetragen: "Wer sich für Alternativen zum Bestehenden und Stämme usw. interessiert, findet hier viel spannendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaft_und_Gesellschaft Hoch spannend, auch bezüglich des Geldes."
Der Teil mit der Bezahlung richtete sich erkennbar, wie ich meinte, an Zara. Mit diesem hatte ich darüber diskutiert, wie sich der Unterschied zwischen a) z. B. 100 Euro cash bzw. bar haben und b) "ich bekomme von ... noch z. B. 100 Euro" auswirkt (das letztere ist die sogenannte Verpflichtungsebene).
Aber weil wir schon dabei sind, und auch wenn Deine Frage wohl nicht Dein Ernst sein kann, Bezahlung ist die Übereignung von Geld, die eine Erfüllung und das Erlöschen einer Zahlungsschuld aka Geldschuld (gleich ob aus einem Rechtsgeschäft oder auf Grund Gesetz) bewirkt.
So kann man das auch überall nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlung
Übrigens auch Du.
Der Gesetzgeber bestimmt, womit man bezahlen kann bzw. das Zahlungsmittel. Gesetzliches Zahlungsmittel ist Geld.
Ansprüche bzw. Forderungen auf Geld sind kein Geld, somit kann man damit, wie das im Recht gesehen wird, eben nicht bezahlen. Statt dessen wird dabei ein Anspruch abgetreten, dies ist eine Leistung mit einem Surrogat, die nach § 364 BGB zur Erfüllung und zum Erlöschen einer Zahlungs- oder Geldschuld führt.
Eine Bezahlung hingegen ist zum einen Übereignung von Zahlungsmitteln und bewirkt dadurch zum anderen Erfüllung und Erlöschen eines Schuldverhältnisses bzw. einer Geldschuld. Bezahlung ist die Leistung im Sinne des 362 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/362.html
Viele freundliche Grüße
azur
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