Ja, ganz einfach
Kannst Du belegen, dass der Neuwert ersetzt wurde?
Guck in die Bedingungen deines Kfz-Vertrages, da steht in der Kasko drin, wie lange Neuwert erstattet wird: 0-24 Monate.
Und was hat das mit der Klausel der inneren Unruhen zu tun? Gar nichts.