Ja, ganz einfach

Stefan, Mittwoch, 07.10.2015, 20:52 (vor 3764 Tagen) @ Sundevil3383 Views

Kannst Du belegen, dass der Neuwert ersetzt wurde?

Guck in die Bedingungen deines Kfz-Vertrages, da steht in der Kasko drin, wie lange Neuwert erstattet wird: 0-24 Monate.

Und was hat das mit der Klausel der inneren Unruhen zu tun? Gar nichts.


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