Nein, der Beitrag ist keine Panikmache ...
...die Klausel wurde bisher in DE nicht einmal gezogen. Ein Kfz Versicherer hat es mal versucht, als ein Pkw bei einer Krawalle am 1. Mai zerstört wurde. Hat man aber schnell zurückgezogen. ... Dieser Beitrag war Panikmache.
Das mit der Panikmache ist einfach unwahr!
Oder willst Du behaupten, das stehe in den Versicherungsbedingungen nicht drin?
Wenn es aber drinsteht, und ich es wahrheitsgemaess berichte, was ist dann Panikmache?
Dass ich ein Kind warne vor dem heissen Herd ist Panikmache?
Dass die Klausel zum 1. Mai noch nicht gezogen wurde, hat einen einfachen Grund: die Definition dessen, "was ein Buergerkrieg" oder "buergerkriegsaehnliche Verhaeltnisse" sind, musste in Deutschland (zum Glueck!) seit 1949 noch nicht anhand innerdeutscher Verhaeltnisse hoechstrichterlich entschieden werden. Das war in Nordirland sicher schon ganz anders ... Oder in London oder Baltimore ...
Und die Versicherer hatten, angesichts aller Versicherungsnehmer insgesamt, die ein KFZ versichert haben (das geht an die 50 Millionen inkl. aller Firmen- und Baufahrzeuge, die an Wochenenden ungefahren auf sicheren Hoefen herumstehen), durch buerkerkriegsaehnliche Auseinandersetzungen noch keine so hohen Schaeden, dass es sich "gelohnt" haette, auf der Ausschlussklausel herumzureiten.
Wenn sich das aendert und die Anzahl beschaedigter Fahrzeuge zur Gesamtzahl kalkulierter Fahrzeuge sich drastisch erhoeht, wirst Du, als, im Unterschied zu mir, vermutlich bundesdeutsch KFZ-Versicherter, das rechtzeitig mitkriegen.
Im Uebrigen nehme ich an, dass auch in Berlin anlaesslich des 1. Mai nur der Zeitwert ersetzt wurde ...
--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English