Das dürfte eigentlich nicht zugelassen sein
Danke Reffke,
siehe bitte auch mein grausiges Update:
einfach gewaltig!
habe hier noch eine Randnotiz:
http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Bei-Unfaellen-mit-Fluechtlingen-bleiben-B...und eine Frage:
Wie ist das in Deutschland mit Polygamie und Kinderbräuten geregelt?
Das Thema ist momentan ein Schock in den Niederlanden.
Der zuständige Staatssekretär Klaas Dijkhoff hat nach Parlamentarischen
Anfragen frustriert mitgeteilt, daß die derzeitige Gesetzeslage es leider
erlaubt,
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit#Deutschland
Und ansonsten sagt man nicht umsonst, dass es dann schnell ein Fall für den Staatsanwalt wird, denn da kommt klar das StGB zum Zuge:
Dreizehnter Abschnitt: Dreizehnter Abschnitt
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
Speziell wohl (und die Gefahr von:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
sollte ausreichen, um das zu verhindern)
Sowie: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__171.html
In Frage kommen auch Menschenhandel und Zuhälterei.
Vermutlich noch aus dem Abschnitt: Kapitel 10 - Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren im Personenstandsrecht?
(Bin kein im Ausländer-, Familien-, Jugend- und Strafrecht besonders versierter Praktiker - und es ist, wie ich eben feststelle, schon eine speziellere Frage, wo ich auch erst mehr nachlesen müsste. Es gibt ja auch noch nicht nur die hiesigen Vorstellungen von Rechten der Kinder und Jugendlichen, sondern auch die der elterlichen Sorge: https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28Deutschland%29#Inhalt_der_elterlichen... , sowie die Jugendschutzgesetze)
Wer der Verletzung der genannten möglichen Verbotsnormen Vorschub leistet, ist zumindest wegen Beihilfe dran: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html
Auf Fahrlässigkeit kann aus meiner Sicht hier nicht argumentiert werden.
Das Rechtsstaatsprinzip bindet alles staatliche Handeln (zumindest nach dem Gesetz - das Prinzip wird einem eigentlich und logischerweise eingebläut):
Art. 20 (3) GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Aus meiner Sicht ist die Zuführung minderjähriger zum Zwecke der Eheschließung nicht erlaubt, bzw. klar verboten.
Muss da gleich an das berühmte Video denken, wo ein sehr junges Mädchen im Auto nur zu verständlich über ihr Schicksal klagt: 11-Year-Old Yemeni Girl Nada Al-Ahdal Flees Home to Avoid Forced Marriage: I'd Rather Kill Myself (2 min 51)
Eine Schande, dass NL meint da nichts machen zu können.
Aber wer weiß, welche Konzessionen auch hierzulande wegen der 'kulturelle Herkunft und Identität'* geleistet werden. Sie sollen sich doch wohlfühlen, die lieben und begehrten Zuwanderer!
Viele freundliche Grüße
azur
* das ist nur für Ausländer bekannt. Ein Deutscher hat so etwas besser gar nicht erst.
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