Das Recht des Stärkeren

Fidel, Freitag, 02.10.2015, 20:22 (vor 3769 Tagen) @ azur2587 Views

Hallo azur,

Gewaltmonopol-> übrigens durchaus, so zweischneidig es ist, ein mühsam
errungener Fortschritt: Siehe Reichsfriede, ewiger Landfriede usw., mit dem das für Land und Leute
verheerende Recht des Stärkeren abgelöst wurde, unter dem u. a. auch der
Fernhandel, den es t. w. schon gab, litt darunter extrem), steht hoch im
Kurs.

Das von dir angesprochene Recht des Stärkeren beziehst Du doch nicht auf Raub und Mord jeder gegen jeden, sondern in Regeln für damals schon Herrschende gegenüber dem territorialen Machthaber z.B. des heiligen römischen Reichs...?

Mir ist diese Unterscheidung deshalb wichtig, weil ein Privater kaum anonym töten lässt, sondern gezwungenermaßen selbst morden muss - mit allen Risiken für das eigene Wohl. Adel hingegen konnte aus den erpressten Schutzgeldern Spießgesellen unterhalten und risikolos rentabel gewalttätig sein.

Insofern war der Landfriede -> die Ideen von Thomaas Hobbes -> der Gesellschaftsvertrag - ein Versuch künftig alle -gleich- durch den Staat zu bedrohen. Damals ein echter Fortschritt. Heute empfinde ich diese Bedrohung nicht gegen das Leben als mehr gegen Eigentum, das sich der Staat zu gern einverleiben möchte.
Ein weiterer perverser Anreiz für Habenichtse zum Nachteil der Wertschöpfenden.

Beste Grüsse
Fidel


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.